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Erklärung zur Barrierefreiheit

Sagt die Website, wie zugänglich sie ist, wo es noch hapert und an wen sich Menschen mit Behinderungen wenden können?

Was wir prüfen

Wir suchen auf der Startseite nach einem Link zu einer Erklärung zur Barrierefreiheit, auf Deutsch, Englisch, Französisch oder Italienisch, etwa «Barrierefreiheit», «Zugänglichkeit», «Accessibility» oder «Accessibilité», im Linktext oder in der Adresse.

  • Fehlt der Link, gibt es einen Hinweis.
  • Gibt es ihn, laden wir die Seite: Ist sie erreichbar? Enthält sie Text? Nennt sie einen Standard wie WCAG 2.1, EN 301 549 oder eCH-0059? Eine Fehlerseite oder eine leere Seite ist eine Warnung, eine Erklärung ohne Standard ein Hinweis.

Ob die Angaben in der Erklärung stimmen, können wir nicht beurteilen. Dafür gibt es die anderen Prüfungen im Bereich Barrierefreiheit.

Warum das wichtig ist

Rund ein Fünftel der Bevölkerung lebt mit einer Behinderung, viele weitere mit altersbedingten Einschränkungen. Für sie ist die Erklärung zur Barrierefreiheit das, was die Datenschutzerklärung für alle ist: eine verbindliche Auskunft, woran sie sind.

Eine gute Erklärung beantwortet drei Fragen:

  1. Wie zugänglich ist die Website? Nach welchem Standard und auf welcher Stufe, etwa WCAG 2.1 AA, und wer hat das geprüft.
  2. Wo hapert es noch? Bekannte Mängel, etwa alte PDFs ohne Tags oder ein Video ohne Untertitel, und bis wann sie behoben werden.
  3. An wen wende ich mich? Eine Kontaktadresse für Probleme, mit Antwort innert nützlicher Frist.

Für Behörden und öffentliche Betriebe ist die Erklärung in der Schweiz Pflicht, in der EU seit 2025 auch für Online-Shops, Banken und viele Dienste. Öffentliche Ausschreibungen verlangen sie regelmässig. Für alle anderen ist sie ein Zeichen von Sorgfalt, das Besucher und Google bemerken.

So behebst Du es

Leg eine Seite «Barrierefreiheit» an und verlinke sie im Footer neben Impressum und Datenschutz. Inhalt:

  • Geltungsbereich: Für welche Website oder App die Erklärung gilt.
  • Stand der Zugänglichkeit: «Diese Website ist mit den WCAG 2.1 auf Stufe AA konform» oder «teilweise konform». Nenne, wer geprüft hat und wann.
  • Bekannte Mängel: Konkret und ehrlich, mit geplantem Termin für die Behebung.
  • Kontakt: E-Mail und Telefon für Rückmeldungen, mit Zusage, wie schnell die Antwort kommt.
  • Datum der Erklärung und der letzten Überprüfung.

Vorlagen gibt es bei der Stiftung «Zugang für alle» (access-for-all.ch) und beim Bund (eCH-0059). Für die EU ist die Mustererklärung der EU-Kommission massgebend.

WordPress und Baukästen

Eine normale Seite genügt. Achte darauf, dass sie im Footer-Menü erscheint, damit sie auf jeder Seite erreichbar ist.

So prüfst Du es selbst

Scroll auf der Startseite ganz nach unten. Findest Du neben Impressum und Datenschutz einen Link zur Barrierefreiheit? Öffne ihn: Steht dort, nach welchem Standard die Website geprüft wurde und an wen man sich wenden kann?

Häufige Fragen

Ist eine Erklärung in der Schweiz Pflicht?

Bund, Kantone und Gemeinden sowie Betriebe mit öffentlichem Auftrag ja. Für private Unternehmen gibt es in der Schweiz keine Pflicht. Wer Kunden in der EU hat, fällt seit Juni 2025 unter den European Accessibility Act, der für Online-Shops und viele Dienste eine Erklärung verlangt.

Die Website ist noch nicht barrierefrei. Lohnt sich trotzdem eine Erklärung?

Ja. Eine ehrliche Erklärung, die bekannte Mängel nennt und eine Kontaktadresse bietet, ist besser als keine. Menschen mit Behinderungen erfahren so, womit sie rechnen müssen und wo sie Hilfe bekommen.

Wie stark zählt die Erklärung in der Note?

Wenig, höchstens 4 von 100 Punkten im Bereich Barrierefreiheit. Die Erklärung macht eine Website nicht zugänglicher, sie zeigt aber, dass sich jemand kümmert.

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Wir prüfen «Erklärung zur Barrierefreiheit» und alle anderen Punkte in wenigen Minuten, kostenlos und ohne Anmeldung.