Datenschutzerklärung und Impressum
Verlinkt die Startseite auf eine Datenschutzerklärung, wo nötig auf ein Impressum, und haben diese Seiten Inhalt?
Was wir prüfen
Wir suchen auf der Startseite Links mit typischen Bezeichnungen wie «Datenschutz», «Datenschutzerklärung», «Privacy», «Impressum» oder «Rechtliche Hinweise», auch auf Englisch, Französisch und Italienisch. Dann rufen wir die verlinkten Seiten auf und prüfen:
- Gibt es den Link? Fehlt der Link zur Datenschutzerklärung, ist das ein schwerer Mangel. Ein fehlendes Impressum ist in Märkten mit Impressumspflicht (Deutschland und Schweiz) eine Warnung; anderswo prüfen wir es nicht.
- Funktioniert er? Liefert die Seite einen Fehler, werten wir das wie einen fehlenden Link.
- Hat die Seite Inhalt? Enthält sie weniger als etwa 400 Zeichen Text, ist sie vermutlich ein Platzhalter. Das ergibt eine Warnung.
Die Regeln richten sich nach dem Markt, in dem Du den Check startest: international, USA, Vereinigtes Königreich, Deutschland oder Schweiz. Das ist eine automatische Vorprüfung, keine Rechtsberatung.
Warum das wichtig ist
Fast jede Website verarbeitet personenbezogene Daten: die IP-Adresse jedes Besuchers, Formulareingaben, Daten an Statistik-, Karten-, Video- oder Schriftdienste. Datenschutzgesetze verlangen, dass der Betreiber sagt, wer verantwortlich ist, welche Daten zu welchem Zweck bearbeitet werden, an wen sie gehen und in welche Länder.
Fehlen diese Seiten, wirkt die Website auch weniger vertrauenswürdig. Viele Besucher schauen gezielt ins Impressum, um zu prüfen, wer hinter der Website steht.
Regeln nach Markt
- Europäische Union (DSGVO): Art. 13 und 14 DSGVO verlangen eine Datenschutzerklärung. In Deutschland verlangt § 5 des Digitale-Dienste-Gesetzes (DDG) zusätzlich ein Impressum mit Name, ladungsfähiger Anschrift und Kontaktangaben; Österreich kennt eine ähnliche Pflicht.
- Vereinigtes Königreich (UK GDPR): Eine Datenschutzerklärung ist Pflicht. Ein Impressum nicht, Firmen müssen aber Name, Registernummer und Sitz angeben.
- USA: Es gibt kein Bundesgesetz, aber Gesetze der Bundesstaaten wie der CCPA in Kalifornien und CalOPPA verlangen eine Datenschutzerklärung, sobald eine Website Daten von Einwohnern dieses Staats erhebt.
- Schweiz (revDSG): Eine Datenschutzerklärung ist Pflicht, und das Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) verlangt für geschäftliche Websites ein Impressum.
So behebst Du es
Datenschutzerklärung
- Liste auf, welche Dienste die Website nutzt: Hosting, Kontaktformular, Statistik, Karten, Videos, Schriften, Newsletter, Buchungstools.
- Erstelle die Erklärung für die Märkte, die Du ansprichst, mit einem Generator oder mit Hilfe einer Fachperson.
- Vermerke das Datum («Stand: Oktober 2026»).
- Verlinke sie im Fussbereich jeder Seite.
Impressum
Wo es Pflicht ist, und überall gute Praxis:
- vollständiger Firmenname mit Rechtsform,
- Postadresse (kein Postfach),
- E-Mail-Adresse,
- falls vorhanden: Handelsregistereintrag und Umsatzsteuer-ID.
Gut sichtbar verlinken
Die Links gehören in den Fussbereich jeder Seite, klar beschriftet. Verstecke sie nicht in einem Menü, das man erst aufklappen muss.
WordPress und Baukästen
WordPress hat unter «Einstellungen › Datenschutz» eine Funktion, um eine Datenschutzseite festzulegen. Wix, Squarespace und Jimdo bieten Vorlagen für Rechtstexte. Prüfe, ob sie zum Recht Deines Markts passen und alle genutzten Dienste nennen.
So prüfst Du es selbst
Scrolle auf der Startseite ganz nach unten. Findest Du die Links zur Datenschutzerklärung und, wo nötig, zum Impressum auf Anhieb, und öffnen sie eine Seite mit vollständigem Inhalt?
Häufige Fragen
Braucht auch eine kleine Website wirklich eine Datenschutzerklärung?
In aller Regel ja. Schon ein Kontaktformular, eine Statistik, eingebettete Karten oder Schriften von Google verarbeiten personenbezogene Daten wie die IP-Adresse. Die Datenschutzgesetze der EU, des Vereinigten Königreichs, der Schweiz und vieler US-Bundesstaaten verlangen, dass der Betreiber darüber informiert.
In welchen Ländern ist ein Impressum Pflicht?
Deutschland, Österreich und die Schweiz verlangen von geschäftlichen Websites, dass sie den Betreiber mit Postanschrift nennen. Im Vereinigten Königreich und in den USA gibt es keine Impressumspflicht, Firmen- und Kontaktangaben werden aber auch dort erwartet.
Ist dieser Check eine Rechtsberatung?
Nein. Wir prüfen automatisch, ob die Seiten vorhanden und erreichbar sind, nicht ob ihr Inhalt rechtlich vollständig ist. Für verbindliche Auskünfte wende Dich an eine Fachperson.
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Wir prüfen «Datenschutzerklärung und Impressum» und alle anderen Punkte in wenigen Minuten, kostenlos und ohne Anmeldung.
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Stand der Datenschutzerklärung
Trägt die Datenschutzerklärung ein Datum, und ist sie neuer als das Datenschutzgesetz des Markts und kürzlich überprüft?
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Serverstandort
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