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Stand der Datenschutzerklärung

Trägt die Datenschutzerklärung ein Datum, und ist sie neuer als das Datenschutzgesetz des Markts und kürzlich überprüft?

Was wir prüfen

Wir öffnen die Datenschutzerklärung, auf die die Startseite verlinkt, und suchen ein Datum in der Nähe von Begriffen wie «Stand», «Version», «zuletzt aktualisiert», «gültig ab» oder «last updated», auch auf Französisch.

  • Kein Datum gefunden: Hinweis.
  • Datum vor dem Datenschutzgesetz des Markts: Warnung. Das ist in der EU und im Vereinigten Königreich der 25. Mai 2018 (DSGVO), in der Schweiz der 1. September 2023 (revDSG).
  • Datum älter als die Überprüfungsfrist: Hinweis. In den USA nach 12 Monaten, in der internationalen Version nach 24 Monaten.
  • Sonst: in Ordnung.

Ist keine Datenschutzerklärung verlinkt, entfällt diese Prüfung. Das meldet dann der Check «Datenschutzerklärung und Impressum». Das ist eine automatische Vorprüfung, keine Rechtsberatung.

Warum das wichtig ist

Datenschutzgesetze haben die Informationspflichten ausgeweitet. Eine aktuelle Erklärung nennt unter anderem:

  • Identität und Kontaktdaten des Verantwortlichen,
  • die Zwecke und, in der EU und im Vereinigten Königreich, die Rechtsgrundlage der Verarbeitung,
  • die Empfänger, etwa Hosting-, Statistik- oder Newsletterdienste,
  • die Länder, in die Daten gehen, und die Garantien dafür,
  • die Rechte der betroffenen Personen.

Viele Erklärungen sind älter als das Gesetz, das für sie gilt. Sie nennen Dienste, die längst nicht mehr genutzt werden, und lassen neue weg. Ein sichtbares Datum zeigt Besuchern und Behörden, dass die Erklärung gepflegt wird.

So behebst Du es

  1. Bestand aufnehmen: Welche Dienste nutzt die Website heute? Der Bericht zu den Drittanbietern hilft dabei.
  2. Überarbeiten: Gleiche die Erklärung mit dem Recht Deines Markts ab. Im Zweifel hilft eine Fachperson.
  3. Datum vermerken: am Anfang oder Ende der Erklärung, z. B. «Stand: Oktober 2026». Nutze ein eindeutiges Format mit Monat und Jahr.
  4. Regelmässig prüfen: Setze Dir eine jährliche Erinnerung.

Typische Lücken älterer Erklärungen

  • Keine Angabe der Länder, in die Daten gehen, etwa die USA bei Google-Diensten.
  • Hosting-Anbieter und Serverstandort fehlen.
  • Eingebettete Dienste wie Google Maps, YouTube oder Google Fonts fehlen.
  • Keine Möglichkeit, dem Verkauf oder Teilen von Daten zu widersprechen, für Besucher aus US-Bundesstaaten mit diesem Recht.

So prüfst Du es selbst

Öffne die Datenschutzerklärung und suche mit Strg+F nach «Stand» oder dem aktuellen Jahr. Ist das Datum alt oder fehlt es, ist eine Überprüfung fällig.

Häufige Fragen

Reicht es, einfach ein neues Datum hineinzuschreiben?

Nein. Das Datum soll den Stand des Inhalts wiedergeben. Eine Erklärung von 2017 mit neuem Datum deckt trotzdem nicht ab, was die DSGVO verlangt. Lass den Inhalt überarbeiten.

Wie oft sollte die Datenschutzerklärung überprüft werden?

Mindestens einmal im Jahr und immer dann, wenn ein neuer Dienst dazukommt, etwa ein Buchungstool, ein Newsletter oder eine neue Statistik. In Kalifornien verlangt der CCPA eine Aktualisierung mindestens alle 12 Monate.

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