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Serverstandort

In welchem Land steht der Server der Website, oder wird sie über ein CDN ausgeliefert?

Was wir prüfen

Wir ermitteln über die IP-Adresse der Website, in welchem Land der Server steht. Ausserdem erkennen wir an den Antworten des Servers und an den DNS-Einträgen, ob die Website über ein Content Delivery Network (CDN) wie Cloudflare, Fastly oder Amazon CloudFront ausgeliefert wird.

  • Schweiz: in Ordnung.
  • EU oder EWR: Hinweis. Zulässig, gehört aber in die Datenschutzerklärung.
  • Ausserhalb Europas: Warnung. Das muss in der Datenschutzerklärung stehen und braucht in der Regel zusätzliche Garantien.
  • CDN: Hinweis. Besucherdaten laufen über diesen Anbieter, der Standort hängt vom Besucher ab.

Das ist eine automatische Vorprüfung, keine Rechtsberatung.

Warum das wichtig ist

Jeder Besuch der Website überträgt Personendaten an den Server, mindestens die IP-Adresse, oft auch Formulareingaben. Das revidierte Datenschutzgesetz verlangt, dass die Datenschutzerklärung angibt, in welche Länder Personendaten bekanntgegeben werden.

  • Schweiz, EU und EWR: Der Bundesrat anerkennt diese Länder als Staaten mit angemessenem Datenschutz. Eine Bekanntgabe dorthin ist ohne weitere Garantien zulässig, muss aber genannt sein.
  • USA: Seit September 2024 gilt das Swiss-US Data Privacy Framework. Bei zertifizierten Anbietern ist die Bekanntgabe zulässig, bei anderen braucht es zusätzliche Garantien wie Standardvertragsklauseln.
  • Andere Länder: Hier braucht es in der Regel Standardvertragsklauseln oder vergleichbare Garantien.

Viele Websites liegen bei internationalen Anbietern, ohne dass die Betreiber es wissen, etwa weil die Agentur einen günstigen Server im Ausland gewählt hat. Für manche Branchen wie Gesundheit, Recht oder Treuhand kann ein Standort in der Schweiz auch ein Vertrauensargument gegenüber der Kundschaft sein.

So behebst Du es

Datenschutzerklärung ergänzen

Nenne in jedem Fall:

  • den Hosting-Anbieter,
  • das Land des Serverstandorts,
  • bei einem CDN den Anbieter und dass Daten weltweit verarbeitet werden können,
  • bei Ländern ohne angemessenen Datenschutz die Garantien, auf die sich der Betreiber stützt.

Hosting in der Schweiz erwägen

Schweizer Anbieter wie Hostpoint, Infomaniak, Cyon, Metanet, green.ch oder Nine bieten Hosting mit Serverstandort in der Schweiz. Ein Umzug ist bei einfachen Websites meist in wenigen Stunden erledigt. Bei Website-Baukästen wie Wix oder Squarespace lässt sich der Standort nicht wählen. Hier genügt die korrekte Angabe in der Datenschutzerklärung.

CDN bewusst einsetzen

Ein CDN macht eine Website schneller und schützt vor Angriffen. Wird es genutzt, gehört es in die Datenschutzerklärung. Braucht es keines, etwa weil die Besucher fast nur aus der Schweiz kommen, ist ein Schweizer Hosting ohne CDN die einfachere Lösung.

So prüfst Du es selbst

Frag den Hosting-Anbieter oder schau im Kundenbereich nach, in welchem Rechenzentrum die Website liegt. Online-Dienste zur IP-Abfrage zeigen das Land zur IP-Adresse der Domain.

Häufige Fragen

Darf eine Website in den USA gehostet sein?

Grundsätzlich ja, wenn die Datenbekanntgabe abgesichert ist, etwa weil der Anbieter unter dem Swiss-US Data Privacy Framework zertifiziert ist oder Standardvertragsklauseln verwendet. Und es muss in der Datenschutzerklärung stehen.

Warum zeigt der Check ein anderes Land als der Hoster angibt?

Wir ermitteln den Standort über die IP-Adresse. Bei einem CDN oder einem vorgeschalteten Schutzdienst sehen wir dessen Server, nicht den eigentlichen Hosting-Server. Auch Datenbanken zur IP-Herkunft sind nicht immer exakt.

Ist das eine Rechtsberatung?

Nein. Wir zeigen, wo der Server technisch steht. Welche Pflichten sich daraus ergeben, beurteilt eine Fachperson.

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