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Drittanbieter vor Zustimmung

Überträgt die Startseite schon beim ersten Aufruf Daten an Tracking-Dienste und andere Drittanbieter?

Was wir prüfen

Wir laden die Startseite wie ein neuer Besucher, der noch nichts angeklickt hat, also auch im Cookie-Hinweis nicht zugestimmt hat. Dabei zeichnen wir auf:

  • Anfragen an fremde Server, etwa an Google, Facebook, YouTube, Hotjar oder ein Buchungstool,
  • gesetzte Cookies,
  • Einträge im Browser-Speicher (Local Storage).

Die Drittanbieter teilen wir ein:

  • Tracking- und Werbedienste (z.B. Google Analytics, Meta Pixel, LinkedIn Insight Tag), die vor der Zustimmung Daten erhalten: schwerer Mangel.
  • Andere Drittanbieter (z.B. Google Fonts, Google Maps, YouTube, Schriften- oder Skript-Server): Warnung, weil dabei die IP-Adresse übertragen wird und das in der Datenschutzerklärung stehen muss.
  • Statistik- oder Tracking-Cookies vor der Zustimmung: Warnung.

Im Bericht siehst Du die Namen der Dienste, die Cookies und ihre Laufzeit. Das ist eine automatische Vorprüfung, keine Rechtsberatung.

Warum das wichtig ist

Jedes Mal, wenn die Seite etwas von einem fremden Server lädt, erfährt dieser Server die IP-Adresse des Besuchers, oft auch, welche Seite er gerade ansieht. Bei Tracking- und Werbediensten kommen Cookies dazu, die den Besucher über viele Websites hinweg wiedererkennen.

  • Für Besucher aus der EU verlangt die DSGVO in der Regel eine Einwilligung, bevor Tracking startet.
  • In der Schweiz muss der Betreiber nach dem Datenschutzgesetz und dem Fernmeldegesetz transparent informieren und eine Möglichkeit zur Ablehnung bieten.
  • Daten in die USA und andere Länder müssen in der Datenschutzerklärung genannt sein.

Tracking vor jeder Zustimmung ist einer der häufigsten Gründe für Beschwerden und Abmahnungen, besonders bei Websites, die auch Kundschaft aus Deutschland oder Österreich ansprechen. Oft ist den Betreibern gar nicht bewusst, was ihre Seite lädt: Ein Theme bindet Google Fonts ein, ein Plugin lädt Facebook, eine eingebettete Karte ruft Google auf.

So behebst Du es

1. Unnötiges entfernen

Geh die Liste im Bericht durch. Braucht es jeden Dienst wirklich? Alte Tracking-Codes von früheren Kampagnen oder Plugins, die niemand mehr nutzt, entfernst Du am besten ganz.

2. Lokal statt extern

  • Schriften: Lade Google Fonts herunter und binde sie vom eigenen Server ein. In WordPress hilft das Plugin «OMGF».
  • Skripte und Bibliotheken von fremden CDNs lassen sich ebenfalls lokal einbinden.

3. Erst nach Zustimmung laden

Tracking, Werbung, Karten und Videos sollten erst geladen werden, wenn der Besucher zugestimmt hat. Ein Consent-Tool wie Cookiebot, Usercentrics, Borlabs Cookie, Complianz oder CookieYes erledigt das. Für Karten und Videos zeigen viele Tools einen Platzhalter mit «Inhalt laden».

4. Datenschutzfreundliche Alternativen

  • Statistik ohne Cookies und ohne Datenweitergabe, z.B. mit einer selbst betriebenen Matomo-Installation oder einem Schweizer oder europäischen Dienst.
  • YouTube im «erweiterten Datenschutzmodus» (youtube-nocookie.com).

5. Datenschutzerklärung ergänzen

Alle verbleibenden Dienste gehören mit Zweck und Empfängerland in die Datenschutzerklärung.

So prüfst Du es selbst

Öffne die Website in einem privaten Browserfenster und klick nichts an. Öffne die Entwicklertools (F12), Reiter «Netzwerk», und lade neu. Alle Zeilen mit fremden Domains sind Drittanbieter. Unter «Anwendung › Cookies» siehst Du die gesetzten Cookies.

Häufige Fragen

Ist Google Fonts ein Problem?

Werden die Schriften von Google-Servern geladen, geht die IP-Adresse jedes Besuchers an Google. Das muss in der Datenschutzerklärung stehen. Einfacher ist es, die Schriften auf dem eigenen Server abzulegen. Dann entfällt die Übertragung ganz.

Braucht es in der Schweiz überhaupt eine Zustimmung für Tracking?

Das Schweizer Recht verlangt in vielen Fällen keine vorherige Zustimmung, aber eine klare Information und eine Möglichkeit, abzulehnen. Für Besucher aus der EU gilt die strengere DSGVO. Wer auch EU-Kundschaft hat, fährt mit einer Zustimmung vor dem Tracking am sichersten.

Ist das eine Rechtsberatung?

Nein. Wir zeigen, welche Daten technisch übertragen werden. Ob das im konkreten Fall rechtlich zulässig ist, beurteilt eine Fachperson.

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